Beispiel: Ein innerstädtisches Garagengrundstück soll verkauft werden, statt dessen soll ein rentableres Mietshaus gekauft werden, Das Garagengrundstück hat Bodenbelastungen, der Käufer, ein Investor will erst zahlen, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Das Grundstück ist mit Nießbrauch schon an die Kinder vererbt. Das neue Objekt soll dem Nießbrauch entsprechend dem Vater eine sichere Rente garantieren.
Mit den Aufgaben des eigenen Immobilienkaufs oder -verkaufs sind die meisten häufig überfordert.
Unsere An- und Verkaufsberatung ist keine Maklertätigkeit, sondern eine objektive und unabhängige Beratung. So unterstützen wir Verkäufer oder Käufer größerer Immobilien bei der der Findung von solventen und seriösen Käufern, dem Umgang mit Altlasten, der Vertragsgestaltung und -verhandlung. Wenn Sie nicht bereits Ihre eigenen Steuerberater oder Juristen in den Prozess eingeschaltet haben, binden wir rechtzeitig eine steuerrechtliche und juristische Fachberatung ein.
Aber auch wenn das Geld rentabler angelegt werden soll, analysieren wir die Lage der neuen Immobilie und die Zukunft der Lage, ermitteln mögliche Instandhaltungsrückstände und Ausbaumöglichkeiten, prüfen das zu erwerbende Objekt: wer wohnt dort, wie lange, wie gerne … Man nennt dieses Verfahren auch „Due Diligence“: Dies bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien im Vorfeld der Akquisition sämtliche beeinflussenden Bedingungen und Risiken geprüft werden. Die Ergebnisse werden in einem Dossier zusammengestellt und versetzen Sie in die Lage, sicher zu entscheiden.